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4. Februar 2026
10 min Lesezeit

E-Rechnungspflicht 2027: Der Komplettleitfaden für Unternehmen

E-Rechnungspflicht Unternehmen Gesetzesänderung 2027

Die E-Rechnungspflicht ist beschlossene Sache und wird die deutsche Unternehmenslandschaft fundamental verändern. Ab dem 1. Januar 2027 wird der Versand von elektronischen Rechnungen für viele Unternehmen zur Pflicht. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen alles, was Sie wissen müssen, um rechtzeitig vorbereitet zu sein.

Was ist eigentlich eine E-Rechnung?

Viele Unternehmer glauben immer noch, eine PDF-Datei per E-Mail sei eine elektronische Rechnung. Das ist falsch.

Eine E-Rechnung im Sinne der neuen Gesetzgebung (EN 16931) ist ein strukturierter Datensatz in einem XML-Format, der eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine reine Bilddatei oder ein PDF ohne eingebettete XML-Daten erfüllt diese Anforderung nicht.

Erlaubte Formate

  • XRechnung: Ein reines XML-Format, besonders relevant für Behörden (B2G).
  • ZUGFeRD (ab 2.0.1): Ein hybrides Format, das aus einer visuellen PDF und einer eingebetteten XML-Datei besteht. Perfekt für den B2B-Bereich, da es für Menschen lesbar und für Maschinen verarbeitbar ist.

Einen detaillierten Vergleich beider Formate finden Sie in unserem Artikel XRechnung vs ZUGFeRD.

Wichtig: Die ZUGFeRD-Profile “Minimum” und “Basic-WL” sind nicht ausreichend für die E-Rechnungspflicht!

Der Zeitplan: Wann trifft es mich?

Das Wachstumschancengesetz hat einen klaren Fahrplan vorgegeben. Hier sind die wichtigsten Stichtage:

1. Januar 2025: Empfangspflicht für alle

Seit Jahresbeginn 2025 müssen alle inländischen Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu archivieren. Wenn Ihnen ein Lieferant eine E-Rechnung schickt, dürfen Sie diese nicht ablehnen (es sei denn, die Technik versagt). Ein einfaches E-Mail-Postfach reicht hierfür zwar technisch aus, aber denken Sie an die Archivierungspflicht!

1. Januar 2027: Versandpflicht für große Unternehmen

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen ab diesem Datum im B2B-Verkehr zwingend E-Rechnungen versenden. Papierrechnungen oder reine PDFs sind dann nicht mehr zulässig.

1. Januar 2028: E-Rechnung für alle

Ab 2028 gilt die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen für alle Unternehmen im B2B-Bereich, unabhängig vom Umsatz. Das betrifft dann auch kleinere Handwerksbetriebe, Dienstleister und Solopreneure.

Wer ist ausgenommen?

Nicht jede Rechnung muss eine E-Rechnung sein. Es gibt Ausnahmen:

  1. B2C-Geschäfte: Rechnungen an Endverbraucher (Privatpersonen) sind nicht betroffen.
  2. Kleinbetragsrechnungen: Rechnungen bis 250 Euro brutto können weiterhin als “normale” Quittung oder Papierrechnung ausgestellt werden.
  3. Steuerfreie Umsätze: Bestimmte steuerfreie Leistungen (z.B. Heilbehandlungen ohne Vorsteuerabzug) sind befreit.
  4. Kleinunternehmer (§19 UStG): Sie müssen keine E-Rechnungen schreiben, aber sie müssen sie empfangen können! Mehr dazu in unserem Ratgeber für Kleinunternehmer & Freiberufler.

Warum Sie jetzt handeln sollten

Auch wenn Sie vielleicht erst 2027 oder 2028 zur Ausstellung verpflichtet sind, lohnt sich die Umstellung schon jetzt.

  • Prozessoptimierung: Eine digitale Rechnungsverarbeitung spart laut Studien bis zu 70% Zeit.
  • Kostenersparnis: Kein Porto, kein Papier, kein Drucken.
  • Schnellere Zahlung: Digitale Rechnungen werden oft schneller beglichen.
  • Wettbewerbsvorteil: Viele große Auftraggeber fordern schon heute E-Rechnungen.

Wie bereite ich mich vor?

  1. Software prüfen: Kann Ihre aktuelle Rechnungssoftware ZUGFeRD oder XRechnung erstellen? Wenn nein, suchen Sie nach Alternativen.
  2. E-Mail-Eingang zentralisieren: Richten Sie eine Adresse wie rechnungseingang@ihrefirma.de ein.
  3. Mitarbeiter schulen: Nehmen Sie Ihrem Team die Angst vor der neuen Technik.
  4. Testen: Senden Sie erste Test-E-Rechnungen an freundliche Geschäftspartner.

Wie die Umstellung konkret abläuft, zeigt unser 4-Wochen-Plan für die E-Rechnung. Die E-Rechnung kommt – nutzen Sie die Chance, Ihre Buchhaltung zu modernisieren!

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz im XML-Format nach der europäischen Norm EN 16931, der eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht. Eine einfache PDF per E-Mail gilt nicht als E-Rechnung. Die gängigen Formate in Deutschland sind XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML).

Wann wird die E-Rechnung Pflicht?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen versenden. Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Versandpflicht für alle Unternehmen im B2B-Bereich.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen erstellen?

Nein. Kleinunternehmer nach §19 UStG sind von der Erstellungspflicht dauerhaft befreit und dürfen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versenden. Sie müssen aber seit 2025 E-Rechnungen empfangen und archivieren können.

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